Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verhängten die Richter gegen einen 41-jährigen Italiener eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Jahren. Sein ebenfalls 41-jähriger Mittäter soll für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Die beiden Angeklagten betrieben nach Angaben des Gerichts zwischen 2019 und 2021 mindestens 30 Fakeshops, über die sie gegen Vorkasse Garten- und Heimwerkerbedarf, Sportartikel und Unterhaltungselektronik anboten. Kunden fanden sie in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz, die meist für wenige hundert Euro, in Einzelfällen auch für einige tausend Euro Bestellungen aufgaben.
Die Waren wollten und konnten die Betrüger laut Gericht nicht liefern. Es sei ihnen demnach allein darum gegangen, vom Geld der Kunden zu leben und Luxusgüter zu kaufen. Demnach gelang es den beiden, lange Zeit ihre Identität zu verschleiern, weil sie als Betreiber fremde oder frei erfundene Personalien angaben.
Der Prozess dauerte knapp zwei Jahre, das Gericht hörte rund 200 Zeugen. Die Angeklagten legten erst kurz vor dem Ende des Verfahrens Geständnisse ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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