Stadt Schwerin sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Oberbürgermeisterwahl

Die Landeshauptstadt Schwerin sucht Bürgerinnen und Bürger, die bei der Wahl einer Oberbürgermeisterwahl am 12. April 2026 ehrenamtlich in der Wahlhilfe unterstützen.

Schwerin – Am 12. April 2026 findet die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters in Schwerin statt. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die Mitarbeit von rund 770 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern erforderlich. Die Landeshauptstadt sucht noch Freiwillige, die bei der Durchführung der anstehenden Wahl am 12. April 2026 sowie der möglichen Stichwahl am 26. April 2026 in den Wahlvorständen unterstützen können.

„Unabhängig davon, ob bereits Erfahrungen als Wahlhelfer gesammelt wurden oder das Thema völlig neu ist. Jeder Freiwillige ist herzlich willkommen“, ruft Stadtwahlleiterin Juliane Rickert zum Mitmachen auf. Unter www.schwerin.de/wahlhelferinnen-und-wahlhelfer können alle Aufgaben des Wahlehrenamtes nachgelesen und die Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer gleich online ausgefüllt werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde telefonisch unter 0385 545-3333 zur Verfügung.

Flexible Schulungen für alle Wahlhelfer
Damit alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gut auf ihre Aufgabe vorbereitet sind, können sie sich über ein Online-Tool mit den wichtigsten Inhalten vertraut machen. „Dieses Tool hat sich bereits bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr bewährt“, berichtet Juliane Rickert. „Die Schulung kann von jedem völlig flexibel von Zeit und Ort absolviert werden. Zusätzlich werden wir aber auch Präsenzschulungen für die Funktionen der Wahlvorsteher und Schriftführer anbieten.“

Was erwartet einen Wahlhelfer?
Die Aufgaben eines Wahlvorstandes sind vielfältig und tragen maßgeblich zum reibungslosen Ablauf der Wahl bei. Sie sind unter anderem dafür zuständig, die Wahlhandlung zu überwachen, die Geheimhaltung der Wahl zu garantieren, für Ruhe und Ordnung im Wahlraum zu sorgen und über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen zu entscheiden. Zudem wird gemeinsam mit dem Wahlvorstand die Gültigkeit der Stimmen geprüft und das Wahlergebnis am Wahlabend ermittelt. Ihre Arbeit trägt also direkt dazu bei, dass jede Stimme korrekt gezählt wird und die Wahl fair abläuft.

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