Schwerin – Die Geehrten Mohamad Kasier und Christian Schinner versehen für die DRK-Wasserwacht als Rettungsschwimmer ihren Dienst am Zippendorfer Strand in Schwerin und waren erst am Wochenende an der Rettung eines Kindes beteiligt. Der aus Syrien stammende Triathlet und Rettungsschwimmer Mohamad Kasier kam am Samstagabend einem 13-jährigen ukrainischen Jungen zu Hilfe, der zu Ertrinken drohte. Der Junge war 30 Meter vom Strand entfernt mit einem Schwimmring unterwegs, hatte den Reifen verloren und tauchte mehrfach unter Wasser und wieder auf.
Beide Rettungsschwimmer im Dienst arbeiteten Hand in Hand: Mohamad Kasier leitete die Rettung des Jungen ein. Als er bei dem Ertrinkenden ankam, befand sich dieser bereits unter Wasser. Sein Kollege Christian Schinner hatte unterdessen den Rettungsdienst alarmiert, der den Jungen bei vollem Bewusstsein übernehmen konnte.
Rico Badenschier und Nils Rosada dankten den beiden Rettern für ihr beherztes und professionelles Eingreifen mit Ehrenurkunden und einem Geschenk: „Sie haben vorbildlich gehandelt und dem Jungen vermutlich das Leben gerettet. Sie können sich sicher sein, dass ihnen auch der Dank der Familie des Kindes gewiss ist., sagte der Leiter der Polizeiinspektion Nils Rosada.
Oberbürgermeister Badenschier würdigte den zuverlässigen Einsatz der DRK-Wasserwacht bei der Badeaufsicht am Zippendorfer Stand. „Ein langer Sommer und hohe Temperaturen sorgen für volle Strände. Ohne die ehrenamtlichen Rettungsschwimmer könnten wir in Zippendorf nicht die bewährten Sicherheitsstandards anbieten. Ich danke den Lebensrettern, die ihre Freizeit in den Dienst der Allgemeinheit stellen, damit in der Badesaison tausende Menschen sicher an unseren Stränden baden können. Erziehungsberechtigte sind natürlich dennoch in der Aufsichtspflicht.“
Auch Landtagspräsidentin Birgit Hesse war auf den selbstlosen Einsatz der Retter aufmerksam geworden und übermittelte den Geehrten ihren Dank und ein kleines Präsent als Zeichen ihrer Wertschätzung für ihren wichtigen Dienst im Interesse der Allgemeinheit. An alle Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen von Kindern und Jugendlichen appelliert die Wasserschutzpolizei MV: „Schwimmen lernen ist der wichtigste Schutz vor Ertrinkungsunfällen. Doch selbst wenn Kinder schwimmen können, sollten Eltern sie nur mit geeigneten und dem Alter entsprechenden Schwimmhilfen ins Wasser gehen lassen und das Geschehen im Wasser stets im Auge behalten“, sagt Lutz Müller, Leiter des Landeswasserschutzpolizeiamtes M-V.
Gewöhnliche Spaßutensilien erfüllen die notwendigen Anforderungen von Schwimmhilfen nicht. Geachtet werden sollte daher bei den Schwimmhilfen insbesondere auf die geeignete Klasse (A, B und C), die TÜV-Zertifizierung sowie das GS-Zeichen sowie das aktuelle Gewicht und die Größe der Kinder und Jugendlichen.