Im Prozess um den Tod eines sechsjährigen Jungen in einem Dorf in Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Beschwerde gegen die Haftentlassung des 14-jährigen Angeklagten eingelegt. Aus ihrer Sicht hätten sich auch seit Beginn des Prozesses am vergangenen Dienstag keine Tatsachen ergeben, welche die ursprüngliche Begründung für den Haftbefehl erschüttern könnten, teilte die Behörde am Freitag mit.
Das Landgericht Neubrandenburg hatte am Donnerstag am Ende des zweiten Prozesstages den angeklagten Jugendlichen aus der Untersuchungshaft entlassen, weil es keine Wiederholungsgefahr mehr sah. Die zuständige Strafkammer kann der Beschwerde stattgeben oder sie anderenfalls dem Oberlandesgericht in Rostock zur Entscheidung vorlegen. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Es soll am 27. Februar fortgesetzt werden. Der Angeklagte wurde Ende September festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Er soll laut Anklage aus unbekanntem Grund in Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Kind aus der Nachbarschaft in einem Waldstück neben dem Bolzplatz des Dorfs getötet haben. Demnach schlug er dem Sechsjährigen ins Gesicht, kniete sich auf ihn und stach siebenmal mit einem Messer mit 15 Zentimeter langer Klinge auf ihn ein.
Der Sechsjährige war nachmittags zum Spielen im Dorf unterwegs. Er kam dann nicht nach Hause. Gegen 21.00 Uhr fanden Suchtrupps das schwer verletzte Kind, das kurze Zeit später starb. Dem angeklagten Jungen kamen die Ermittler durch DNA-Spuren an der mutmaßlichen Tatwaffe und widersprüchliche Aussagen bei Zeugenvernehmungen auf die Spur.
Nach Beginn des Prozesses am vergangenen Dienstag gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie inzwischen auch gegen den 17-jährigen Bruder des Angeklagten ermittelt. Sie habe nach der Anklageerhebung gegen den 14-Jährigen einen Hinweis erhalten, hieß es. Details zu den Ermittlungen teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.
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