Im Prozess um den Tod eines sechsjährigen Jungen aus Pragsdorf in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Landgericht Neubrandenburg ist der angeklagte 15 Jahre alte Jugendliche wieder in Untersuchungshaft genommen worden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Rostock nach Angaben vom Donnerstagabend. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft gegen die vom Gericht nach dem zweiten Prozesstag verfügte Haftentlassung Beschwerde eingelegt.
Laut OLG ist – entgegen der Annahme der zuständigen Strafkammer – sehr wohl eine Wiederholungsgefahr anzunehmen. Der vermutete Tatverlauf spreche „für die Gefahr der Begehung weiterer ähnlicher Taten“, hieß es. Der Jugendliche ist wegen des Verdachts des Totschlags angeklagt. Der Prozess gegen ihn soll am Montag fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Mitte September 2023 in dem Dorf bei Neubrandenburg den kleinen Jungen aus der Nachbarschaft in einem Gebüsch in der Nähe eines Bolzplatzes geschlagen und mit sieben Stichen getötet zu haben. Der 15-Jährige wurde zwei Wochen nach der Tat festgenommen. Unter anderem hatten die Ermittler an der mutmaßlichen Tatwaffe seine DNA gefunden.
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