Wegen Mordes an ihrem einjährigen Sohn und Verletzung der Fürsorgepflicht ist am Mittwoch eine 24-Jährige vom Landgericht Rostock zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Frau aus Güstrow im Landkreis Rostock besuchte laut einer Mitteilung des Gerichts aus niedrigen Beweggründen ihren Freund, statt sich um ihren 13 Monate alten Sohn zu kümmern, der krank zu Hause lag, und einen Arzt zu holen. Laut Gericht hatte sie das Kind bereits vorher über längere Zeit vernachlässigt und es nicht ausreichend mit Flüssigkeit und Nahrung versorgt.
Der Junge starb in der Wohnung der Frau angeschnallt in einem Autokindersitz im September 2021 infolge starken Durchfalls bei hochgradigem Flüssigkeitsverlust an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern. Auch sein vier Jahre alter Bruder war in dieser Nacht sich selbst überlassen.
Die Angeklagte habe aus purer Eigensucht gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung. Ihr sei der Zustand des Kinds bewusst gewesen, sie habe sich gleichwohl damit abgefunden. Als sie nach dem Tod des Kinds nach Hause kam, habe sie versucht, diesen als tragischen Unglücksfall aussehen zu lassen.
Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Sie will Revision beantragen. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft klagte die 24-Jährige zunächst wegen des Verdachts des Totschlags an. Das Gericht wies vor Prozessbeginn im Juni darauf hin, dass es sich um einen Mord handeln könnte.
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