Die Eilanträge der Gemeinde Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks und von zwei privaten Grundstückseigentümern gegen den Betrieb des Flüssiggas-Terminals auf Rügen im Hafen Mukran sind gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte sie am Freitag für unzulässig. Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar. Der Betreiber Regas reagierte erfreut, die Gemeinde Binz hingegen ist enttäuscht. (Az. 7 VR 4.24 u.a.)
Das Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von Flüssigerdgas (LNG), einem Tankschiff und weiteren Anlagen an Land. Es soll nach den Plänen der Bundesregierung dazu beitragen, die Energieversorgung Deutschlands zu sichern.
Mecklenburg-Vorpommern hatte den Betrieb im April genehmigt. Dagegen legten die Gemeinde Binz, das Jugendherbergswerk und die Grundstückseigentümer bei der Behörde Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden ist.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht wollten sie erreichen, dass dieser Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat, das Terminal also vorerst nicht in Betrieb geht. Damit hatten sie aber nun keinen Erfolg. Klagen können in Leipzig erst dann erhoben werden, wenn über den Widerspruch gegen die Genehmigung entschieden ist.
Das Gericht erklärte, dass in Betracht kommende Schutzobjekte wie die Wohnhäuser der Antragsteller, die Jugendherberge Prora oder zu bebauende Gebiete in Binz weit außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands lägen. Sie alle seien mehr als einen Kilometer entfernt. Auch weitreichende Auswirkungen von möglichen Störfällen im Hafenbereich würden in den Eilanträgen nicht deutlich gemacht.
Der Betreiber des Terminals, das Unternehmen Deutsche Regas, sagte der Nachrichtenagentur AFP, dass sich das Terminal derzeit „in der Inbetriebnahme“ befinde. Die Genehmigung gilt bis Ende 2043. „Wir freuen uns über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“, hieß es weiter. Die „behaupteten Sicherheitsrisiken“ seien als nicht erkennbar eingestuft worden. Das Terminal sei in einem rechtsstaatlichen Prozess genehmigt worden.
Die Gemeinde Ostseebad Binz zeigte sich hingegen enttäuscht. „Die gesamten umfangreichen Störfallrisiken, zum Beispiel bei einem Brand auf einem der drei Schiffe, wurden vom Gericht übergangen“, hieß es in einer Erklärung. Das gelte auch für die „Tatsache, dass praktisch keine Gasmangellage in Deutschland vorhanden ist und dieses LNG-Terminal auch keinen relevanten Beitrag zur Gasversorgung beisteuern könnte“. Binz will demnach nun zeitnah darüber entscheiden, ob sie gegen den Beschluss vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
Die LNG-Anlage vor Rügen ist seit längerem umstritten. Die Gemeinde Binz warnte bereits mehrfach vor „horrenden Schäden“ für Tourismus, Natur und Klima. Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen die Gaspipeline von Mukran nach Lubmin abgewiesen, welche die schwimmenden LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz anbindet.
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