Landkreistag fordert Arbeitspflicht für alle Flüchtlinge

Der Deutsche Landkreistag will Asylbewerber in Deutschland zur Arbeit verpflichten.

Der Deutsche Landkreistag will alle Asylbewerber in Deutschland zur Arbeit verpflichten. „Die finanzielle Unterstützung vom Staat darf nicht bedingungslos sein. Wer sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhält, muss einer Arbeit nachgehen“, sagte Verbandspräsident Reinhard Sager der „Bild“-Zeitung vom Mittwoch. Widerspruch kam von Seiten der Grünen.

Sager sprach sich dafür aus, dass Flüchtlinge künftig nicht nur gemeinnützige Arbeiten, sondern auch Tätigkeiten in privaten Unternehmen ausüben dürfen. „Es geht nicht so sehr um den Mehrwert der Arbeit für die Gesellschaft, sondern um das Signal, das man sendet“, sagte Sager. „Aber es muss mehr möglich sein, als nur den Park zu fegen. Das ist auf Dauer nicht mehr als eine Beschäftigungstherapie.“ In der Gastronomie würden beispielsweise händeringend Arbeitskräfte gesucht.

„Wer eine Arbeitspflicht fordert, sollte sich zunächst für die Abschaffung von Arbeitsverboten einsetzten“, verlangte dagegen die Grünen-Migrationsexpertin Filiz Polat. Arbeit müsse als Chance verstanden werden und frühzeitig allen Geflüchteten ermöglicht werden. „Dafür müssen wir die Abschaffung von Arbeitsverboten für Asylbewerber:innen und geduldete Menschen weiter energisch vorantreiben und den Weg in ein dauerhaftes Bleiberecht ausbauen“, verlangte Polat. Dies entlaste auch die öffentlichen Kassen.

Für eine Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und -bewerber plädierte hingegen auch der AfD-Sozialexperte René Springer. Er verwies auf eine entsprechende Initiative im Saale-Orla-Kreis in Thüringen.

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen – wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten.

Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.
© AFP

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