Länder wollen Inkrafttreten von Cannabis-Gesetz verzögern

Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben.

Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben. Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Lambach (Grüne) erklärte gegenüber dem digitalen Medienhaus Table.Media, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes “nicht annähernd” ausreiche, “damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können”.

Allein in Nordrhein-Westfalen müsse “in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind”, erklärte Limbach. Auf diese Problematik habe er früh hingewiesen, sei damit aber von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht gehört worden. ,Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zeigte sich verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. “Es wird unweigerlich landauf, landab zu rechtswidrigen Zuständen und zu Entschädigungspflichten kommen”, sagte Wahlmann zu Table.Media.

“Wenn der Bund die Justizbehörden der Länder sehenden Auges in eine solche Situation laufen lässt, zeugt das von einer gehörigen Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten”, sagte die Ministerin weiter. Das Mindeste, auf das sich die Bundesregierung nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung des Inkrafttretens um sechs Monate.

Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, zeichnet sich dem Bericht zufolge eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab. In den kommenden Tagen werden sich die Ausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetz befassen, das als Einspruchsgesetz eingestuft ist.

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus warb für die geplante Neuregelung. “Das Gesetz ist Wegbereiter für eine moderne Drogenpolitik, die Konsumentenschutz in den Mittelpunkt stellt und wichtige Regelungen zum Schutz von Kinder- und Jugendlichen enthält”, erklärte sie in Berlin. Die bisherige Drogenpolitik hingegen “ist gescheitert”, fügte sie hinzu.

“Dieser Realität sollten auch die Länder ins Auge sehen und gemeinsam mit uns einen neuen Weg einschlagen”, erklärte Aschenberg-Dugnus mit Blick auf die Beratungen im Bundesrat. Es gehe um “die Schaffung eines legalen Angebots für Erwachsene für einen sicheren Konsum, ohne den Einstieg zu fördern”.

Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch war am 23. vergangenen Freitag vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition beschlossen worden. Dagegen wandten sich vor allem Union und AfD. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von Cannabis von bis zu 25 Gramm sollen künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt, sofern die Rauschmittel vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden.
© AFP

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