Rund elf Monate nach der Verkündung ist das Urteil im Fall einer tödlichen Amokfahrt im nordhessischen Witzenhausen rechtskräftig. Die Revision dagegen wurde verworfen, wie der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Kassel hatte im Februar 2023 die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann als Folge einer paranoiden Schizophrenie im Oktober 2021 mit seinem Auto absichtlich in eine Gruppe von Grundschulkindern gefahren war. Ein achtjähriges Mädchen starb, zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt. Wegen seiner psychischen Erkrankung galt er als schuldunfähig.
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