Psychiatrie für Angeklagten in Fall von erstochener schwangerer Frau

Das Landgericht Fulda hat in einem Prozess um eine getötete Schwangere die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie angeordnet. Er gelte wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Landgericht im hessischen Fulda hat in einem Prozess um eine getötete Schwangere die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie angeordnet. Der 20-Jährige gelte wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Das Sicherungsverfahren wegen Totschlags fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Urteil wurde bereits am Donnerstag verkündet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 20-Jährige im März in Haunetal-Neukirchen die schwangere Lebensgefährtin seines Vaters mit einem Fleischermesser getötet hatte. Am Tattag hatte der 20-Jährige einen akuten Schub seiner psychischen Erkrankung. Er stach mit dem Messer mehrfach auf Bauch und Brust der Frau ein. Sie verblutete, das ungeborene Kind starb.
© AFP

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