Landgericht Kassel hebt Urteil gegen Amokfahrt von Volkmarsen teilweise auf

Das Landgericht Kassel hat am Montag das Urteil um die Amokfahrt auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen zum Teil aufgehoben.

Das Landgericht Kassel hat das Urteil um die Amokfahrt auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen zum Teil aufgehoben. Wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte, hob das Gericht die vorbehaltene Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten auf. Der Mann war 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, wobei die anschließende Sicherungsverwahrung zunächst vorbehalten wurde. Nach Angaben des Gerichtssprechers reichte die von einem Sachverständigen geäußerte Tatsachengrundlage für die Anordnung der Maßnahme nicht aus.

Der heute 33-jährige Maurice P. war im Februar 2020 mit seinem Auto in den Rosenmontagszug in Volkmarsen gerast. Er verletzte dabei 88 Menschen. Dazu fuhr er am 24. Februar um die Absperrungen für den Rosenmontagszug herum. Danach beschleunigte er auf mindestens 50 Stundenkilometer und fuhr gegen die Laufrichtung der Teilnehmer in den Zug hinein und durch drei Karnevalsgruppen hindurch. 88 Teilnehmer wurden zum Teil schwer verletzt, darunter zahlreiche Kinder.

Das Landgericht Kassel verurteilte den Mann im Dezember 2021 unter anderem wegen 89-fachen versuchten Mordes und 88-facher schwerer Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem zog es den Führerschein des Manns und das für die Tat verwendete Auto ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil weitgehend. Insbesondere der Schuld- und Strafausspruch bleiben im Ergebnis bestehen.
© AFP

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