Auf dem Hessentag in Fritzlar darf laut einem Gerichtsbeschluss trotz der Legalisierung von Cannabis nicht gekifft werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt sei voraussichtlich rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht Kassel am Mittwoch mit. Es wies damit einen Eilantrag eines Anwalts in eigener Sache gegen das Verbot des Konsums von Cannabis auf dem Landesfest zurück. (7 L 725/24.KS)
Dass die Stadt Cannabis im Bereich des Hessentags verboten habe, sei durch das Gesetz gerechtfertigt, urteilten die Richter. Demnach ist Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.
Cannabis ist laut Gesetzgeber auch nicht mit Alkohol und Zigaretten vergleichbar, weswegen das Verbot nach Ansicht des Gerichts nicht gegen das Gleichhandlungsgebot verstößt. Der Hessentag findet ab Freitag für gut eine Woche in Fritzlar statt.
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