Ein propalästinensisches Protestcamp auf dem Gelände der Goethe-Universität in Frankfurt am Main darf laut einem Gerichtsbeschluss bleiben. Auch kämen weitere Beschränkungen der Veranstaltung nicht in Betracht, teilte das Frankfurter Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Es lehnte damit einen entsprechenden Antrag der Universität ab. (Az.5 L 1624/24.F)
In der vergangenen Woche am Donnerstag war das Camp bei der Stadt als Versammlung angemeldet worden. Am Freitag erließ die Stadt mehrere Beschränkungen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu garantieren. Dagegen versuchte sich die Universität zu wehren. Sie wollte gerichtlich eine zeitliche Begrenzung und weitere Beschränkungen durchsetzen.
Die von der Universität geforderten zusätzlichen Beschränkungen seien jedoch ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, erklärten die Richter nun. Zum jetzigen Zeitpunkt seien Eingriffe dieser Art nicht gerechtfertigt. Es sei nicht zu erwarten, dass die öffentliche Sicherheit durch das Camp unmittelbar gefährdet sei.
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