Ein Kläger erhält nun 700 Euro und eine Nutzungsentschädigung für die Reparaturzeit eines beschädigten Autos, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Bei den Vorfällen handelt es sich demnach nicht um Bagatelldelikte. (Az.: 3 U 179/23)
Der Nachbar legte im Sommer 2021 Brände im Briefkasten und in einer Mülltonne des Klägers. Einige Wochen später warf er eine Flasche gegen ein Fenster und zerstörte mit einem Stein mehrere Scheiben an zwei Autos des Klägers.
Vor Gericht klagte dieser nun auf den Ersatz von Reinigungskosten, eine Nutzungsentschädigung und 2000 Euro Schmerzensgeld, weil er seit den Vorfällen unter Angstzuständen und Panikattacken leide. Das Landgericht Hanau wies die Klage in erster Instanz ab, vor dem Oberlandesgericht hatte er nun teilweise Erfolg.
Für die Richter war erwiesen, dass der zuvor psychisch gesunde Mann durch die Vorfälle mit seinem Nachbarn eine Anpassungsstörung erlitten hatte. Das Gericht sprach dem Kläger statt der geforderten 2000 Euro 700 Euro zu.
Von seinem Nachbarn kann er auch den Ersatz der Reparaturkosten, den Ersatz der Reinigungskosten und eine Nutzungsentschädigung verlangen, weil er beruflich auf eines Fahrzeug angewiesen ist. Während der Reparatur stand ihm auch kein weiteres zur Verfügung.
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