Weil er sich fälschlicherweise als Augenzeuge der Amokfahrt auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen ausgab, ist ein 54-Jähriger wegen Betrugs und zweifachen versuchten Betrugs verurteilt worden. Das Amtsgericht Korbach verhängte nach Angaben einer Sprecherin am Montag eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gegen ihn. Zudem sollen 41.000 Euro eingezogen werden.
Bei der Amokfahrt in Volkmarsen am 24. Februar 2020 wurden 88 Menschen zum Teil schwer verletzt, darunter viele Kinder. Der nun verurteilte 54-Jährige war während der Tat nicht vor Ort. Wie das Gericht feststellte, gab er sich aber gegenüber der Unfallkasse Hessen als Ersthelfer und Augenzeuge aus, der durch die Ereignisse eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe.
So bekam er unter anderem Verletzten- und Krankengeld. Zudem soll der Mann zweimal erfolglos versucht haben, bei Vereinen zur Hilfe von Verkehrsopfern einen Schmerzensgeldzuschuss zu bekommen. Der Prozess gegen ihn begann Ende November, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Amokfahrer ist dagegen rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Kassel sprach den zur Tatzeit 29 Jahre alten Maurice P. im Dezember 2021 unter anderem des 89-fachen versuchten Mordes und 88-facher schwerer Körperverletzung schuldig.
Die Motive für die Tat blieben unklar. P. war um die Absperrungen für den Rosenmontagszug gefahren. Danach beschleunigte er auf mindestens 50 Stundenkilometer und fuhr gegen die Laufrichtung der Teilnehmer in den Zug hinein und durch drei Karnevalsgruppen hindurch.
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