Heil: Komplettes Verbot von Leiharbeit in Fleischindustrie kommt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will ein komplettes Verbot der Leiharbeit in der Fleischindustrie.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will ein komplettes Verbot der Leiharbeit in der Fleischindustrie. Eine Ausnahmeregelung für unter anderem kleinere Betriebe werde zum 1. April auslaufen, kündigte er in den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag an. „Leiharbeit wird aus Schlachthöfen komplett verschwinden“, betonte er.

Die damalige schwarz-rote Koalition hatte zum 1. Januar 2021 Werkverträge in der Fleischindustrie verboten, am 1. April desselben Jahres folgte das Verbot der Leiharbeit in den  Kernbereichen der Fleischwirtschaft: Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung. Eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung gilt bislang noch für Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sowie bei Tarifverträgen „zur Abdeckung saisonaler Auftragsspitzen“ in der Fleischverarbeitung. Diese lässt Heil nun auslaufen.

„Ich bin froh, dass wir jetzt deutlich anständigere Arbeitsbedingungen haben“, sagte der Minister zum Ergebnis der Verbote. Diese hätten „die strukturellen Missstände beseitigt“. Das belege auch eine wissenschaftliche Untersuchung im Auftrag des Arbeitsministeriums, die nun vorliege.

Im Kernbereich der Fleischindustrie seien die Beschäftigten jetzt direkt bei den Schlachthöfen und nicht mehr bei Subunternehmen angestellt. Der SPD-Minister erinnerte an die Zustände vor dem Verbot der Leiharbeit: „Menschen aus Mittel- und Osteuropa wurden in deutschen Fleischfabriken als Sklavenarbeiter ausgebeutet“, sagte er. „Sie haben in gammeligen Unterkünften geschlafen, man hat sie um ihren Lohn betrogen, Regelungen zur Arbeitszeit sind nicht eingehalten worden.“ Heil betonte: „Hier haben wir aufgeräumt.“

Zurückhaltend äußerte sich der Minister zu Überlegungen, das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf weitere Branchen auszuweiten. „Man muss in jeder Branche genau hingucken. Aber das ganz scharfe Schwert eines Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit muss auch vor Gerichten bestehen können“, sagte er. Es sei wichtig, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
© AFP

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