Haushaltsausschuss ändert Etatplan für 2024 – Fragen bleiben aber offen

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat mit der Mehrheit der Koalition eine Reihe von Änderungen am Etatplan für 2024 vorgenommen. Wegen Unsicherheiten aufgrund des Verfassungsgerichts-Urteils zum Klimafonds blieben wichtige Fragen aber offen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat mit der Mehrheit der Koalition eine Reihe von Änderungen am Etatplan für 2024 vorgenommen. Wegen Unsicherheiten aufgrund des Verfassungsgerichts-Urteils zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde die Ausschussberatung in der Nacht zum Freitag allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen – dies soll nach einer Expertenanhörung am Dienstag am kommenden Donnerstag nachgeholt werden. Die Neuverschuldung dürfte um gut fünf Milliarden Euro höher ausfallen als zunächst geplant.

Die Union war zuvor mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Beschlussfassung über den Haushalt insgesamt zur Klärung der Konsequenzen des Gerichtsurteils voraussichtlich bis ins kommende Jahr zu verschieben. Es dürfe „keine Unklarheit geben, wofür 2024 Geld ausgegeben wird“, sagte SPD-Chefhaushälter Dennis Rohde in Berlin nach der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. ,Von der pünktlichen Verabschiedung des Etats sei auch die Freigabe von Hilfen für die Ukraine oder für Israel sowie beispielsweise die Umsetzung geplanter Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt abhängig, sagte der Grünen-Haushälter Sven-Christian Kindler.

Etwas entschärft wurden die geplanten Kürzungen beim Elterngeld. Ab 1. April 2024 soll die Einkommensobergrenze für den Anspruch auf Elterngeld für Paare von 300.000 auf 200.000 Euro im Jahr sinken, ein Jahr später dann auf 175.000 Euro. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April 2024 bei 150.000 Euro liegen. Dieser Grenzwert war ab April bisher generell vorgesehen. Vorgesehen ist nun allerdings auch, dass nur noch einer statt zwei Partnermonaten von beiden Elternteilen gleichzeitig genommen werden kann.

Im Etat berücksichtigt sind nun die Mehrkosten beim Bürgergeld von 3,5 Milliarden Euro und für Kosten der Unterkunft von 1,4 Milliarden Euro. 750 Millionen Euro zusätzlich sollen für den geplanten Jobturbo zur Arbeitsmarktintegration zur Verfügung stehen, 150 Millionen Euro sind für eine weitere Bafög-Reform eingeplant. Zurückgenommen werden auch umstrittene Kürzungen bei Integration und politischer Bildung. Dies betrifft Integrationskurse, Migrationsberatung für Erwachsene, Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung sowie für Freiwilligendienste.

Erhöht wurden auch die Ansätze für humanitäre Hilfe um 700 Millionen Euro und für internationalen Klimaschutz um 500 Millionen Euro. Die Schuldenbremse solle auf jeden Fall weiterhin eingehalten werden, bekräftigte FDP-Chefhaushälter Otto Fricke. Der Spielraum dafür ist aber konjunkturbedingt größer als im Sommer bei der Haushaltsaufstellung angenommen. Von Union und AfD wurde die Höhe der Nettokreditaufnahme für 2024 mit voraussichtlich knapp 22 Milliarden Euro angegeben, geplant waren bisher 16,6 Milliarden Euro gewesen.

Allerdings wurde der Einzelplan 32 für die Bundesschuld bislang nicht beschlossen, ebenso nicht der Einzelplan 60, in dem besondere Aufgaben wie etwa Ukraine-Hilfen enthalten sind, alle Sondervermögen sowie das Haushaltsfinanzierungsgesetz, das für Einsparungen notwendige Änderungen von Leistungsgesetzen enthält. Außerdem fehlt noch der Beschluss des Haushaltsausschusses über den Etatplan insgesamt. Erstmals erfüllt werden soll mit 2,1 Prozent der Wirtschaftsleistung die sogenannte Nato-Quote für die Verteidigungsausgaben von mindestens zwei Prozent.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU, Christian Haase, kritisierte fehlende Einsparungen sowie das Festhalten der Ampel-Koalition daran, den Haushalt Anfang Dezember endgültig im Bundestag zu beschließen. Die Union erwägt demnach eine Verfassungsklage gegen den Etat 2024. Dies hängt laut Haase aber vom weiteren Verlauf der Beratungen sowie vor allem von der rechtlichen Prüfung des KTF-Urteils ab.

Dadurch fehlen nicht nur 60 Milliarden Euro im Transformations- und Klimafonds, es könnten auch weitere Sondervermögen wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und die Haushaltsführung des Bundes insgesamt betroffen sein. Auch Kindler räumte ein, es seien komplexe Fragen noch offen, die nun „in kurzer Zeit geklärt werden“ müssten.
© AFP

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