Weil er Kühlanlagen nach Russland verkaufen wollte und damit gegen Sanktionen verstieß, soll ein Geschäftsmann für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Mann am Mittwoch nach Gerichtsangaben wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und wegen Steuerhinterziehung. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von gut 5,3 Millionen Euro an Taterträgen an.
Als Geschäftsführer einer Firma hatte der Verurteilte Anfang 2020 einen Vertrag mit einer russischen Schiffswerft geschlossen. Demnach sollte er für einen Millionenbetrag zehn Kaltwassersätze und zwei Marineproviantkühlanlagen liefern.
Zum Zeitpunkt des Geschäfts hatte Russland zwar noch nicht die Ukraine angegriffen, nach der Annexion der Schwarzmeerhalbinsel Krim 2014 durch Russland bestanden aber bereits Handelsbeschränkungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verweigerte deshalb die von dem Geschäftsmann beantragte Ausfuhrgenehmigung. Obwohl er von dem Embargo wusste, bestellte der Geschäftsmann die Anlagen dann bei der indischen Tochterfirma seines Lieferanten.
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