Mehrjährige Haftstrafen für Funktionäre von Hisbollah-Miliz in Hamburg

Zwei Funktionäre der radikalislamischen Hisbollah-Miliz sind vom Oberlandesgericht in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Zwei Funktionäre der radikalislamischen Hisbollah-Miliz sind vom Oberlandesgericht Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen einen 50-jährigen Angeklagten verhängte es nach Angaben einer Sprecherin am Freitag eine fünfeinhalbjährige Gefängnisstrafe, der 56 Jahre alte zweite Beschuldigte wurde wegen seiner Tätigkeit für die im Libanon ansässige islamistische Gruppierung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Das Urteil war nach Gerichtsangaben eine Premiere: Damit stellte erstmals ein deutsches Gericht in einer Entscheidung fest, dass es sich bei der Hisbollah im strafrechtlichen Sinne um eine terroristische Vereinigung handelt. Die Miliz, die unter anderem von der Europäischen Union als Terrororganisation eingestuft wird, wird vom Iran unterstützt. Sie ist zugleich auch mit der islamistischen Hamas im Gazastreifen verbündet, die im vergangenen Oktober Israel angriff.

Nach Feststellungen des Hamburger Gerichts fungierten die Beschuldigten teils über Jahrzehnte hinweg als Mittelsmänner zwischen der Hisbollah und Vereinen der libanesischen Gemeinden in Deutschland. Zudem beteiligten sie sich unter anderem auch an der Indoktrination von Kindern und Jugendlichen im Sinne der Miliz, die unter anderem auch eine tiefe Feindschaft gegenüber Israel hegt und das Land von ihren Stellungen im Libanon aus immer wieder mit Raketen aus der Luft beschießt.

Die Urteile entsprachen den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die in dem im Februar begonnenen Verfahren die Anklage führte. Die Verteidigung beantragte Freisprüche. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig, Rechtsmittel möglich.

Laut Anklage betreute der jüngere Angeklagte in der Vergangenheit in Abstimmung mit Hisbollah-Führungskadern im Libanon unter anderem libanesische Vereine in Norddeutschland in organisatorischen sowie ideologischen Fragestellungen, um deren Zusammenarbeit zu stärken. Auch trat der Libanese demnach regelmäßig als Prediger auf, darunter etwa in einem im Jahr 2022 verbotenen Verein in Bremen.

In diesem Verein war wiederum der ältere Deutschlibanese zunächst als Mitglied und später als Vorsitzender tätig. Auch er betätigte sich demnach als ein Auslandsfunktionär für die islamistische Miliz. Beide Männer wurden im Mai vorigen Jahres in Norddeutschland festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.

Der Gerichtssprecherin zufolge betonte die Vorsitzende des zuständigen Senats in der Urteilsbegründung, dass es sich bei der Hisbollah aus Sicht des Gerichts „glasklar“ um eine terroristiche Vereinigung handle. Strafschärfend wertete das Gericht demnach unter anderem die lange Zeit der Mitgliedschaft der Angeklagten sowie die Tatsache, dass sie ideologischen Einfluss auf Kinder und Jugendliche nahmen.

Beide Männer seien im Kernbereich der Miliz tätig gewesen und hätten der Führung der Hisbollah berichtet. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht demnach unter anderem, dass beide Angeklagten in einem von der Hisbollah beherrschten Gebiet aufwuchsen und von dieser selbst seit jungen Jahren indoktriniert worden waren.
© AFP

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