Mann bei fingiertem Drogengeschäft erstochen: Junge Männer in Hamburg vor Gericht

Wegen eines mutmaßliches Mordes bei einem fingierten Drogenverkauf müssen sich zwei junge Männer vor dem Hamburger Landgericht verantworten.

Wegen eines mutmaßliches Mordes bei einem fingierten Drogenverkauf müssen sich seit Donnerstag zwei junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Der ältere Beschuldigte soll bei der Tat im Januar einen 35-Jährigen erstochen haben, als dieser sich wehrte. Angeklagt ist die Tat als gemeinschaftlich begangener Mord aus Habgier.

Der 19-jährige Beschuldigte muss sich in dem zunächst bis Ende August angesetzten Verfahren zudem wegen eines weiteren mutmaßlichen versuchten Mordes verantworten. Er soll im Juli vergangenen Jahres in Hamburg einen Betrunkenen beraubt und diesem mit Wucht gegen den Kopf getreten haben.

Das Verbrechen an dem 35-Jährigen ereignete sich laut Staatsanwaltschaft am 20. Januar im Stadtteil Neuallermöhe. Demnach sollen die Angeklagten den getöteten 35-Jährigen unter dem Vorwand zu einem Treffen gelockt haben, ihm Drogen für 9000 Euro verkaufen zu wollen. Dabei bedrohten sie jedoch ihn und seinen Begleiter mit einem Messer und forderten das Bargeld.

Als sich die beiden in die Falle gelockten Männer wehrten sowie Zeugen hinzukamen, eskalierte laut Anklage die Situation. Während der jüngere Angeklagte von dem Begleiter des Getöteten abließ, stach der ältere Beschuldigte auf den 35-Jährigen ein. Dieser wurde so schwer verletzt, dass er einige Tage später starb. Das Opfer wurde nach der Tat von einem Bekannten noch mit einem Auto in eine Straße in Neuallermöhe gefahren, wo es entdeckt wurde. Rettungskräfte leiteten medizinische Maßnahmen ein.

Der 19-Jährige wurde nach früheren Angaben der Polizei bereits kurz nach der Tat im Rahmen erster Fahndungsmaßnahmen gefasst, der ein Jahr ältere mutmaßliche Hauptbeschuldigte wurde einige Tage später von Zielfahndern im schleswig-holsteinischen Geesthacht festgenommen und kam anschließend ebenfalls in Untersuchungshaft. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht beiden Angeklagten jeweils eine lebenslange Gefängnisstrafe.
© AFP

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