Beteiligung an Sylter Rassismusskandal: Fachhochschule erteilt Studentin Hausverbot

Nach dem rechtsextremen Zwischenfall mit einem Partyhit in einer Nobelbar auf Sylt hat eine Hamburger Fachhochschule einer daran beteiligten Studentin ein zweimonatiges Hausverbot erteilt.

Nach dem rechtsextremen Zwischenfall mit einem bekannten Partyhit in einer Nobelbar auf der Nordseeinsel Sylt hat eine Hamburger Fachhochschule einer daran beteiligten Studentin ein zweimonatiges Hausverbot erteilt und prüft deren Exmatrikulation. Das teilte die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in der Hansestadt im sozialen Netzwerk Facebook mit. Derweil kam es in einem Schulzentrum in Otterndorf im Landkreis Cuxhaven zu einem neuen Zwischenfall mit dem Lied.

Die HAW erklärte bereits am Montag, „es liegt in unser aller Verantwortung, dass diese Hochschule ein Ort ist, an dem Menschen unabhängig von ihrer Nationalität, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität willkommen sind.“

Das Hausverbot erstreckt sich laut Hochschule auch auf die Teilnahme an Lehrveranstaltungen. „Auf Grundlage des Hamburgischen Hochschulgesetzes wird aktuell geprüft, ob ein Exmatrikulationsverfahren eingeleitet werden kann“, erklärte diese weiter. Dafür sei der Exmatrikulationsausschuss einberufen worden. In dem Gremium säßen auch Studierendenvertreter.

Das durch ein Internetvideo dokumentierte Geschehen in einer Nobelbar in Kampen auf Sylt sorgt seit Tagen bundesweit für Empörung. Es zeigt einige junge Menschen, die bei einer großen kommerziellen Pfingstfeier zu dem Partyhit „L’Amour Toujours“ die Textzeilen „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“ anstimmen. Parallel wurden bundesweit immer mehr ähnliche Vorfälle auf Festen oder in anderen Zusammenhängen bekannt.

Am Dienstag etwa meldeten Schüler in Otterndorf, dass dort die rechtsextremen Zeilen lautstark gesungen worden seien. Polizisten trafen eine etwa zehnköpfige Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an. Ein 16-Jähriger habe das Singen der Textzeile zugegeben. Die Polizei leitete Strafverfahren wegen Volksverhetzung ein.

Wegen des Vorfalls auf Sylt ermitteln der Staatsschutz der Polizei sowie die Staatsanwaltschaft in Flensburg unter anderem wegen Volksverhetzung. Das Geschehen löste eine Debatte über die Ausbreitung von rechtsextremen Einstellungen in der Bevölkerung aus. Mehrere Veranstalter wie die Betreiber des Oktoberfests in München beschlossen inzwischen vorsichtshalber, das fragliche Lied bei der kommenden Wiesn aus Sorge vor rassistischen Vorfällen ganz zu verbieten.

Der Berufsverband Discjockey (BVD) kritisierte die geplanten Aufführungsverbote. „Das ist katastrophal – wo sind wir denn, Lieder zu zensieren?“, sagte BVD-Präsident Dirk Wöhler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er verurteile die Umdichtungen mit rechtsextremen Textzeilen auf das Schärfste. Dennoch dürften die Vorkommnisse kein Grund für ein Verbot sein. „Den Song zu verbieten, bedeutet, den Rechtsextremen klein beizugeben“, erklärte er. „Gerade jetzt sollte der Song gespielt werden, um zu zeigen, dass wir multikulti sind.“
© AFP

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