Förderanträge für Heizungstausch können ab Dienstag gestellt werden

Ab diesem Dienstag können Privatleute Förderanträge für den Austausch ihrer Heizungen auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einreichen.

Privatleute können ab diesem Dienstag Förderanträge für den Austausch ihrer Heizungen auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einreichen. Unterstützt wird der Austausch alter fossiler Heizungen gegen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionskostenzuschuss von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent. Fördermittel gibt es zum Beispiel für den Einbau einer Wärmepumpe, aber auch für andere klimafreundliche Heizungen.

Die Ende vergangenen Jahres beschlossene Förderrichtlinie sieht vor, dass bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch Förderanträge für Aufträge nachgereicht werden können, die seither bereits beauftragt wurden. Die höheren Fördersätze gelten dann, wenn jemand eine alte Heizung besonders schnell austauscht oder wenn das Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Gefördert werden weiterhin auch andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
© AFP

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