„Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt“, erklärte die Bonner Behörde am Donnerstag. Demnach hatte das US-Unternehmen nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen eingelenkt.
Das Kartellamt hatte Facebook 2019 verboten, die Nutzerdaten der Plattformen Facebook, Whatsapp und Instagram sowie über andere Websites mithilfe von Cookies gesammelte Daten ohne Weiteres zusammenzuführen und für Werbezwecke zu nutzen. „Nutzende hatten insoweit nur die Wahl, entweder einer nahezu unbegrenzten Datenzusammenführung zuzustimmen oder auf die Nutzung des sozialen Netzwerks zu verzichten“, erklärte das Bundeskartellamt. Künftig sollte für jede Datennutzung die ausdrückliche Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer eingeholt werden.
Der später in Meta umbenannte Konzern wehrte sich dagegen. Der Streit landete am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EU-Richter entschieden im Juli 2023 zugunsten der deutschen Kartellwächter. Seitdem hätten „Meta und das Bundeskartellamt intensiv über konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung verhandelt“, erklärte die Behörde.
„Zentral ist dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Mit präzisen Einstellungsmöglichkeiten für die einzelnen Dienste hätten Nutzende „nun deutlich bessere Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Zusammenführung ihrer Daten“.
Die Entscheidung aus dem Jahr 2019 sei rückblickend nun als „bahnbrechend“ zu bewerten, führte Mundt aus. Neben konkreten Verbesserungen für Nutzer habe sie zu der „Leitentscheidung des Europäischen Gerichtshofes“ geführt. Insgesamt herrsche nun deutlich mehr Rechtsklarheit.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Ergebnis des Verfahrens. „Verbraucher:innen müssen selbst über die Verwendung ihrer Daten entscheiden können. Deshalb ist das erfolgreiche Ende des Bundeskartellamt-Verfahrens auch ein Erfolg für den Verbraucherschutz“, erklärte die vzbv-Geschäftsbereichsleiterin Jutta Gurkmann. „Konzerne wie Meta dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen zum ungebremsten Datensammeln.“
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