DGB attackiert „Ampel“ wegen Griffs in die Rentenkasse

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die zur Haushaltssanierung geplanten Eingriffe der Ampel-Koalition in die Rücklagen der Sozialversicherungen scharf kritisiert.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die zur Haushaltssanierung geplanten Eingriffe der Ampel-Koalition in die Rücklagen der Sozialversicherungen scharf kritisiert. „Unsozialer kann man ein Finanzierungsloch im Bundeshaushalt nicht stopfen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der „Augsburger Allgemeinen“ vom Mittwoch. „Die Rücklagen der Rentenversicherung sind keine Sparkasse der Bundesregierung für schlechte Zeiten“, warnte Piel. „Wer sie angreift, nimmt bewusst zukünftige Rentenkürzungen in Kauf.“

Sobald die Rücklage aufgebraucht sei, „stehen Beitragserhöhungen für die Versicherten an“, mahnte die Gewerkschafterin. Die Pläne der Bundesregierung, zur Haushaltssanierung die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung für die Jahre 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro zu kürzen, gingen einseitig auf Kosten der Beschäftigten.

„So eine Entlastung der Steuerzahler ist eine massive Umverteilung von unten nach oben – und vor allem von Einzahlenden der gesetzlichen Rentenversicherung zu denen, die nicht dorthin einzahlen“, sagte Piel der Zeitung. Dies gelte beispielsweise für Beamte, Kapitaleigner oder Abgeordnete.

Ähnlich kritisierte auch der CSU-Sozialexperte Stephan Stracke die Koalitionspläne. „Die Ampel missbraucht die Rentenversicherung als Selbstbedienungsladen, um ihren verfassungswidrigen Haushalt zu sanieren“, sagte er der Zeitung. „Damit sind die arbeitenden Beitragszahler die Dummen“, kritisierte der Bundestagsabgeordnete. „Denn sie sind es, die durch höhere Beiträge diesen Griff in die Kassen ausgleichen müssen.“ Die gesetzliche Rente brauche jedoch Solidität und Verlässlichkeit, und diese sicherten nicht zuletzt die Bundeszuschüsse.

Neben den geringeren Zuschüssen an die Rentenversicherung plant die Ampel-Regierung zudem, in den nächsten Jahren insgesamt 5,2 Milliarden Euro aus Rücklagen der Arbeitslosenversicherung zurückzufordern.
© AFP

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