Die Zusammenarbeit des US-Technologieriesen Microsoft und dem Entwickler des Chatbots ChatGPT, Open AI, ist nach Ansicht des Bundeskartellamts in Deutschland derzeit nicht zu beanstanden. Die Beteiligung Microsofts an dem Unternehmen unterliege nicht der Fusionskontrolle, erklärten die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Bonn. Sollte der Einfluss jedoch weiter ausgebaut werden, sei eine erneute Prüfung angezeigt.
Microsoft hatte sich bereits früh, im Jahr 2019, einen Einfluss auf Open AI gesichert. Damals investierte der Softwareentwickler eine Milliarde US-Dollar, wie das Bundeskartellamt erklärte. Im Laufe der Zusammenarbeit vertieften beide ihre Partnerschaft weiter. Im Januar 2023 entschied Microsoft, sich in Form eines Multi-Milliarden-Dollar-Investments nochmals bei OpenAI einzubringen.
Ein wettbewerblich erheblicher Einfluss Microsofts besteht nach Ansicht der Bundesbehörde zwar spätestens seit 2023, eine Anmeldepflicht und somit eine Freigabe durch das Kartellamt sei dadurch aber nicht nötig geworden. Sollte der Einfluss jedoch weiter ausgebaut werden, „wäre erneut zu prüfen, ob eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht besteht“, erklärte die Behörde.
Davon unabhängig nimmt das Bundeskartellamt Microsoft wegen seiner Marktmacht unter die Lupe. Die Behörde leitete im März ein Verfahren gegen den US-Konzern ein, „um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt“.
© AFP