Buschmann: Mit Änderung von Völkerstrafrecht deutsche Vorreiterrolle stärken

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit der Änderung des Völkerstrafrechts ein internationales Signal senden. "Unser Land sieht es als seine Pflicht, bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle zu spielen."

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit der Fortentwicklung des deutschen Völkerstrafrechts ein internationales Signal senden. „Unser Land sieht es als seine Pflicht, bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle zu spielen“, erklärte er am Donnerstag anlässlich der ersten Lesung seines Gesetzesentwurfs im Bundestag. Es herrsche wieder Krieg in Europa und vor den Toren Europas. „Aber wir sind nicht machtlos – die liberale Demokratie und die freie Welt wehren sich an der Seite der Angegriffenen.“

„Wir setzen der barbarischen Gewalt das Recht entgegen“, betonte Buschmann. Deutschland werde mit der Reform „Opferrechte von Betroffenen von Völkerstraftaten stärken, die Rezeption deutscher Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch erleichtern und im deutschen Recht Strafbarkeitslücken schließen.“

Der Bundestag will am Donnerstagnachmittag zum ersten Mal über den Entwurf beraten. Diesem zufolge soll die im Völkerstrafgesetzbuch festgeschriebenen Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen so angepasst werden, dass sie auch Delikte wie sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungenen Schwangerschaftsabbruch umfassen. Durch diese Anerkennung können die Delikte künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden – auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Weltrechtsprinzips.

Mit dem geplanten Gesetz sollen zudem die Rechte von Opfern von Straftaten wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestärkt werden. Ihnen und ihren Angehörigen soll die Nebenklagebefugnis eingeräumt werden: Sie könnten sich dann den in Deutschland geführten Verfahren als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger anschließen. Wurden sie für die Nebenklage zugelassen, sollen sie zudem Anrecht auf eine psychosoziale Prozessbegleitung haben – ohne weitere Voraussetzung.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf darüber hinaus die „Rezeption und Verbreitung“ wichtiger deutscher Völkerstrafrechtsprozesse fördern. Nicht-deutschsprachige Journalistinnen und Journalisten sollen demnach in Zukunft Dolmetschungen nutzen können. Übersetzungen „wegweisender Urteile zum Völkerstrafrecht“ soll es zudem künftig in englischer Sprache geben.
© AFP

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