Berlin – Blinde und Sehbehinderte können an dieser Stelle ihre Wahlschablone anlegen und somit ohne fremde Hilfe ihr Kreuz an der gewünschten Stelle setzen. Damit haben sie die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihr Wahlrecht uneingeschränkt auszuüben.
Die Schablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN) hergestellt und können dort kostenlos angefordert werden. Die Schablonen werden ausschließlich vom BVN zur Verfügung gestellt. Sie sind weder über die Wahlämter der Kommunen erhältlich, noch werden sie am Wahltag in den Wahllokalen ausgelegt.