Der Bundesrat hat am Donnerstag mit einer Sondersitzung den Weg für das weitere Verfahren zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts für dieses Jahr freigemacht. Die Länderkammer verzichtete am Donnerstag auf eine Stellungnahme zu der Budgetänderung, die nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist. Dieses hatte bestimmte Sondervermögen neben dem regulären Haushalt für unzulässig erklärt. Aus diesen waren die Energiepreisbremsen und die Hilfen zur Flutkatastrophe im Ahrtal finanziert worden.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar (FDP), betonte im Bundesrat, „in der Sache“ bleibe es richtig, dass die Bundesregierung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF einen „wirksamen Rettungsschirm“ wegen der hohen Energiepreise aufgespannt habe. Heute sei aber klar, „dass man verfassungsrechtlich einen falschen Weg beschritten hat“. Das müsse nun ebenso wie die Hilfen für die Flutkatastrophe im Ahrtal auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden.
Infolge des Verfassunsgerichtsurteils müssen deshalb nun fast 45 Milliarden Euro zusätzliche Schulden in das Budget 2023 geschrieben werden. Dies erfordert in diesem Jahr erneut die Aussetzung der Schuldenbremse des Grundgesetzes. ,Der Nachtragshaushalt war der einzige Tagesordnungspunkt der Sondersitzung am Donnerstag, die nur rund 15 Minuten dauerte. Der Bundestag muss der Vorlage kommende Woche noch abschließend zustimmen – danach könnte sie am 15. Dezember im Bundesrat endgültig beraten werden.
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