Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Einrichtung eines öffentlichen Transparenzregisters zur Qualität der Krankenhäuser in Deutschland ausgebremst. Die Länderkammer verwies den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag zur weiteren Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Die Bundesländer kritisierten unter anderem bürokratische Belastungen durch das geplante Gesetz und einen übermäßigen Eingriff des Bundes in die Kompetenzen der Länder.
Lauterbach hatte die Länder vor dem Votum in einer Rede im Plenum eindringlich um Zustimmung gebeten. Die Transparenz über die Qualitätsmerkmale einzelner Kliniken sei „auch ethisch geboten“, sagte der Minister. Er verwies auf große Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Häusern. „Die Sterblichkeitsunterschiede sind zum Teil 100 Prozent“, sagte er. Das Gesetz solle Patientinnen und Patienten etwa mit Krebserkrankung helfen herauszufinden, welche Klinik die richtige für sie ist.
Der Gesetzentwurf des Bundes ist nicht zustimmungspflichtig; sein Verweis an den Vermittlungsausschuss verzögert das Inkrafttreten. Die bayrische Staatsregierung hatte bereits angekündigt, dass sie eine Verfassungsklage erwägt, sollte das Gesetz ohne weitreichende Änderungen in Kraft treten.
Das geplante Transparenzverzeichnis soll die Menschen über verfügbare Leistungen und die Qualität der einzelnen Krankenhäuser in Deutschland informieren. Das soll Patienten helfen, eine informierte Entscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Nach Plänen der Bundesregierung soll das Verzeichnis ab 1. April 2024 online gehen.
Das Gesetz soll Krankenhäuser dazu verpflichten, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus sowie das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen sollen die Daten dann aufbereiten und zugänglich machen.
Das Krankenhaustransparenzgesetz ist eines von mehreren Gesetzen, mit der Minister Lauterbach das Krankenhaussystem grundlegend reformieren will. Ein weiteres geplantes Gesetz soll dann die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen ermöglichen – abhängig von Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen.
Dies soll eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum eines Krankenhauses einzuordnen ist, also ob dort komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden können. Auch hiergegen gibt es massive Kritik der Länder.
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