Die staatliche Förderung für politische Stiftungen erfolgt künftig auf einer gesetzlichen Grundlage: Der Bundesrat billigte am Freitag das vor zwei Wochen vom Bundestag gebilligte Stiftungsgesetz, das nun durch den Bundespräsidenten in Kraft gesetzt werden kann. Mit der Verabschiedung kommt das Parlament einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach, das eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Parteistiftungen gefordert hatte.
Mit der Neuregelung wird die Förderung parteinaher Stiftungen an das Bekenntnis zu freiheitlich-demokratischer Grundordnung sowie zur Völkerverständigung sowie eine längerfristige Präsenz der betreffenden Parteien im Bundestag geknüpft. Die einer Stiftung nahestehende Partei darf nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft sein.
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung ist derzeit von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war auf Antrag der AfD ergangen. Die AfD hatte das nun verabschiedete Gesetz scharf kritisiert, weil sie sich dadurch benachteiligt sieht.
Verlangt werden soll nun auch, dass die betreffende Partei mindestens über drei Legislaturperioden in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sein muss. Dabei soll auch eine einmalige Unterbrechung zulässig sein, was der FDP zugute kommt, die zwischen 2013 und 2017 nicht im Bundestag war.
Bislang hatten die Fraktionen die Finanzierung der Parteistiftungen über so genannte Globalzuschüsse im Haushaltsplan geregelt, ohne dass es eine klare gesetzliche Grundlage gab. Diese Praxis hatte das Verfassungsgericht verworfen.
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