Weitere Prüfung der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten und keine Einigung bei einer Pflichtversicherung gegen Extremwetterschäden: Das Spitzentreffen der Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Donnerstag in wichtigen Fragen noch keinen Durchbruch gebracht. Beide Seiten sicherten aber zu, weiter an den Themen zu arbeiten.
Vor allem unionsgeführte Länder hatten vor dem Treffen massiv auf die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten gedrängt. Die Länder hatten dann vor dem Treffen vom Bund gefordert, „konkrete Modelle“ für Asylverfahren in Drittstaaten zu erarbeiten.
Scholz sagte nach der Sitzung, es sei „fest vereinbart, den Prozess fortzuführen“. Die Bundesregierung wolle bis zum nächsten Bund-Länder-Treffen im Dezember mitteilen, welche Vorschläge sie mache.
Das Bundesinnenministerium hatte für den Bund-Länder-Gipfel dutzende Experten zur Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten befragt. Grundlage waren dabei im wesentlichen die Pläne Großbritanniens für Asylverfahren im ostafrikanischen Ruanda und Italiens Vereinbarung zu Asylverfahren in Albanien. Die Mehrheit der Experten zeigte sich dabei skeptisch zur Übertragbarkeit auf Deutschland und verwies auf hohe rechtliche und praktische Hürden.
Scholz wollte nicht über konkrete Modelle spekulieren. Es werde „jetzt noch sorgfältig“ weiter geprüft, sagte er. „Dann verbieten sich alle Spekulationen, was überhaupt geht und was nicht geht.“
Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zeigte sich weiter skeptisch in der Frage. Die Expertenanhörung habe „einen ganzen Sack voller Fragen“ ergeben, sagte er. Er rate allen zur Vorsicht, die davon ausgingen, dass eine solche Prüfung zu einem positiven Ergebnis führen müsse.
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) zeigte sich hingegen überzeugt, dass Bund und Länder „nicht bei Gutachten stehenbleiben“ würden, „sondern jetzt werden Modelle geliefert und konkrete Vorschläge zur Umsetzung gemacht“. Rhein sprach von einem „Meilenstein“ auf dem Weg zu einem praktikablen Modell.
Die unionsgeführten Länder Bayern und Sachsen zeigten sich noch während der laufenden Gespräche im Kanzleramt „enttäuscht“ von den Ergebnissen im Bereich Migration – äußerten sich aber nicht zu der Frage von Asylverfahren in Drittstaaten. Konkret fordern beide Bundesländer, ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder, die nicht abgeschoben werden können, in Sofort-Arrest zu nehmen, bis sie freiwillig ausreisen.
Bei der bereits vereinbarten Bezahlkarte für Flüchtlinge klärten die Länder in Vorgesprächen ihrerseits nun noch die Frage der Höhe von Bargeldauszahlungen. Mehrheitlich sprachen sie sich für einen Höchstbetrag von 50 Euro aus. Rhein zufolge soll die Bezahlkarte ab dem Sommer bundesweit an den Start gehen. Ziel ist es, Überweisungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern zu verhindern.
Bei der Pflichtversicherung gegen Schäden durch extreme Wetterereignisse hatte die Hochwasserkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg Anfang Juni die Diskussion wieder angefacht. Die Bundesländer bekräftigten am Freitag im Bundesrat ihre Forderung danach – hatten aber nun keinen Erfolg. ,Der Gegenvorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass Versicherer für Neubauten ein Angebot machen müssen, das aber abwählbar ist – ein sogenanntes Opt-out. Auch Eigentümer von Bestandsbauten sollten ein Angebot bekommen und wahrnehmen können, was Scholz Opt-in nannte.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte sich stets gegen eine Pflichtversicherung ausgesprochen. Nach dem Spitzentreffen schrieb er im Kurznachrichtendienst X, eine solche Pflicht wäre ein Fehler, „denn sie würde das Wohnen in Deutschland teurer machen, eine große Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen.“
„Wir werden das weiter sorgfältig diskutieren“, sagte seinerseits Scholz. Beide Seiten wollten „hier nichts auf die lange Bank schieben, sondern bald zu einem guten Ergebnis kommen“.
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