Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann vor rund einem Jahr das Opfer im Zuge eines verbalen Streits körperlich angegriffen hatte.
Schließlich sprang er aus dem Stand auf den Kopf des am Boden liegenden Kontrahenten. Das Opfer erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und Hirnblutungen. Der Mann erlag schließlich seinen Verletzungen. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft aus ihrem Plädoyer.
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