Wegen der Ermordung seiner Schwester ist ein 24-Jähriger in Bremen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch als erwiesen an, dass der Beschuldigte seine ein Jahr jüngere Schwester aus Verärgerung über ihren Lebenswandel mit einem Küchenmesser erstochen hatte. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht sah dem Sprecher zufolge das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Der Vorsitzende Richter sprach demnach in der mehr als einstündigen mündlichen Urteilsbegründung von einem „Femizid“ und einer Art vom Angeklagten begangenen „Kontrollmord“.
Die Tat hatte sich im Dezember vergangenen Jahres in der Wohnung der Getöteten in Bremen ereignet. Laut Anklage beging der 24-jährige Beschuldigte die Tat, weil das Leben seiner Schwester nicht „mit seinem kulturellen Vorstellungsbild“ zusammenpasste. Der Mann handelte demnach nach eigenen Verständnis auch, um „seine Ehre wiederherzustellen“. Er stach mit dem Küchenmesser mehrfach zu.
Eine mitentscheidende Rolle in dem Verfahren spielten unter anderem Briefe des Angeklagten, die nach der Tat in dessen Wohnung gefunden worden waren. In den vor Gericht verlesenen Dokumenten schrieb er laut Gericht, seine jüngere Schwester habe versucht, eine „Schlampe zu sein“. Er habe sie aufgrund seines Ehrempfindens töten müssen.
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