Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Parken auf Gehweg in Bremen

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Fußgängern und Autofahrern beschäftigt am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht.

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Fußgängern und Autofahrern beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es verhandelt über das Parken auf dem Gehweg in Bremen. Dort sprach das Oberverwaltungsgericht im März 2023 Anwohnern das Recht zu, ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde zu verlangen, wenn der Gehweg vor der Haustür regelmäßig zugeparkt ist. (Az. 3 C 5.23)

Dabei geht es um das sogenannte aufgesetzte Parken, bei dem zwei Räder auf der Straße und zwei auf dem Gehweg stehen. Allerdings räumte das Oberverwaltungsgericht der Behörde einen Ermessensspielraum ein. Die Stadt müsse Autos nicht gleich abschleppen lassen, sondern die Interessen müssten gegeneinander abgewogen werden. Gegen dieses Urteil wandten sich sowohl die klagenden Anwohner als auch die Stadt an das Bundesverwaltungsgericht.
© AFP

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