Bremerhaven – Die Arbeiten an der Entwässerung der Straße westlich der Kreuzung Cherbourger Straße/Wurster Straße können für den ersten Bauabschnitt, nördlich des Hafentunnel-Trogs West, fristgerecht abgeschlossen werden. Ab Montag, dem 4. Mai 2026, werden die Arbeiten auf der Südseite fortgesetzt.
Da auch diese Arbeiten nicht unter laufendem Verkehr durchgeführt werden können, wird für den innerstädtischen Verkehr auf der Cherbourger Straße in Fahrtrichtung Stadt eine ausgeschilderte Umleitungsstrecke eingerichtet.
Während der Hafenverkehr ungestört durch den Hafentunnel geführt wird, wird der innerstädtische Verkehr in Fahrtrichtung Stadt über die Wurster Straße geführt. Gleiches gilt auch für die Genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporte (GST), die aufgrund ihrer Abmessungen den Hafentunnel nicht befahren können.
Das Durchfahrtsverbot in Höhe Deponie Grauer Wall bleibt temporär aufgehoben. In der Wurster Straße wird zwischen Deponie Grauer Wall und Gaußstraße eine Einbahnstraßenregelung, nun in Fahrtrichtung Süden, eingerichtet. Das beidseitige Halteverbot bleibt weiterhin bestehen.Kommende Woche startet der zweite Bauabschnitt am Hafentunnel-Trog in Bremerhaven.
Eine Zufahrt in das Strödacker-Quartier aus Richtung Innenstadt (Süden) ist weiterhin möglich, und zwar über die Gaußstraße bzw. die Timmermannallee. Die Arbeiten werden Mitte Juni abgeschlossen sein.




