Er sei des Mordes schuldig gesprochen worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Cottbus am Donnerstag. Trotz Drogenkonsums und einer Persönlichkeitsstörung sei die Kammer angesichts der Gesamtumstände nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen.
Laut Anklage hatte der 26-Jährige wiederholt Geld vom Konto seines Nachbarn abgebucht. Als dies auffiel, strangulierte er den 87-Jährigen mit dem Kabel einer Nähmaschine, um zu verhindern, dass dieser ihn anzeigt. Die Kammer sah das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt, wie der Sprecher mitteilte.
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