Drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in einem früheren Wehrmachtsbunker in Brandenburg ist der Mörder, ihr Exfreund, rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand bei seiner Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Neuruppin hatte den 31-Jährigen im Januar wegen Mordes verurteilt. (Az. 6 StR 235/24)
Es sah als erwiesen an, dass der Mann seine frühere Freundin im Juli 2021 unter dem Vorwand, noch einmal miteinander reden oder sich versöhnen zu wollen, in den schwer zugänglichen früheren Bunker am Grabowsee bei Oranienburg gelockt hatte. Dort habe er sie mit sieben Stichen getötet. Er habe sich von der Frau betrogen gefühlt und nicht akzeptieren wollen, dass sie zukünftig mit anderen Männern schlafen würde.
Das Urteil hat eine längere Vorgeschichte. Im Februar 2022 verurteilte das Landgericht den Angeklagten zunächst wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision beim BGH ein, um schlussendlich eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen.
Der BGH bemängelte damals, dass im ersten Prozess viele gewichtige Indizien nicht berücksichtigt worden seien. Er hob das Urteil im März 2023 auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Nachdem der Prozess neu aufgerollt worden war, verurteilte das Landgericht den Angeklagten im Januar 2024 schließlich wegen Mordes.
Es sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Die Frau sei bis zum Betreten des Bunkers arg- und wehrlos gewesen. Gegen dieses zweite Urteil aus Neuruppin wandte sich der Angeklagte selbst an den BGH. Da dieser nun keine Rechtsfehler fand, wurde die Verurteilung rechtskräftig.
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