Hafturteil wegen Anstiftung zum Mord in brandenburgischem Premnitz rechtskräftig

Sechs Jahre nach tödlichen Schüssen auf eine Frau in Brandenburg ist die Verurteilung eines Angeklagten wegen Anstiftung zum Mord rechtskräftig.

Sechs Jahre nach tödlichen Schüssen auf eine Frau in Brandenburg ist die Verurteilung eines Angeklagten wegen Anstiftung zum Mord rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Potsdamer Landgerichts, wie dieses am Montag mitteilte. Ein damals 56-Jähriger war in Potsdam zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Landgericht sah als erwiesen an, dass er die Tötung der Frau, einer früheren Kommunalpolitikerin, bei einem unbekannten Täter in Auftrag gegeben hatte. Die 57-Jährige wurde im Februar 2018 im Ort Premnitz erschossen.

Der Angeklagte wollte Geld aus Lebensversicherungen erhalten, die zu seinen Gunsten abgeschlossen worden waren, wie das Gericht weiter mitteilte. Laut Urteil waren der Mann und die Getötete über Grundstücksgeschäfte miteinander verbunden.
© AFP

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