Das Land Brandenburg muss einen hohen Funktionär der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ zunächst nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies einen Eilantrag des Betroffenen dagegen laut einer Mitteilung vom Mittwoch zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus (Az: OVG 4 S 14/24).
Der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Das Gericht begründete seine ablehnende Entscheidung mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1977.
Demnach dürfe „die Einstellungsbehörde von der Aufnahme derjenigen Bewerber absehen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen“, hieß es in der Mitteilung des OVG. Die in der Verfassung enthaltenen Wertentscheidungen schlössen es aus, dass der Staat diejenigen ausbilde, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgingen.
Die Aktivitäten des Antragstellers hatten demnach bereits in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2017 zum – damals verworfenen – NPD-Verbot sowie 2024 zum Ausschluss der Partei „Die Heimat“ von der staatlichen Parteienfinanzierung eine Rolle gespielt.
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