Die Verurteilung eines bayerischen Kardiologen wegen der Vergewaltigung von zwei Patientinnen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten gegen sein Urteil verworfen, teilte das Landgericht Aschaffenburg am Mittwoch mit. Das Landgericht hatte den Mann im Oktober zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Es sprach den damals 52-Jährigen neben der zweifachen Vergewaltigung auch des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses sowie der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen schuldig. Der Mann darf für drei Jahre nicht mehr als Arzt für Patientinnen arbeiten.
Das Landgericht stellte im Oktober unter anderem fest, dass der Kardiologe mit den Fingern in die Vagina einer Patientin eingedrungen sei. Außerdem habe er mit einem Smartphone unter seinem Schreibtisch unter den Rock einer Labormitarbeiterin gefilmt. Der 52-Jährige gestand die Taten demnach.
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