Das vor knapp einem Jahr ergangene Urteil zu einem Dreifachmord im bayerischen Starnberg ist nun vollständig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des als Mittäter wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilten Samuel V. als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht München II am Dienstag mit. Das Urteil gegen den zu 13 Jahren Jugendhaft verurteilten Haupttäter Maximilian B. war bereits rechtskräftig, er hatte es akzeptiert.
Der inzwischen 23 Jahre alte B. hatte seinen Freund Vincent von P. und dessen Eltern im elterlichen Haus in Starnberg erschossen. Der 22 Jahre alte V. hatte ihn dem nun rechtskräftigen Urteil zufolge im Wissen um den Mordplan zum Tatort gefahren, während der Taten gewartet und B. dann wieder zurückgefahren.
Nach Überzeugung des Gerichts wollten die beiden jungen Männer ein Gangsterleben führen. Sie waren ebenso wie ihr ermordeter Freund Waffennarren. Die beiden verurteilten Täter wollten die Waffen ihres Freunds verkaufen und erhofften sich davon mehrere hunderttausend Euro Erlös.
Zeitlicher Auslöser für die Tat soll gewesen sein, dass der getötete 21 Jahre alte Freund mit seinen Waffen einen Amoklauf in einem Münchner Einkaufszentrum begehen und dabei sterben wollte. Der Haupttäter fürchtete, dadurch nicht mehr an die wertvollen Waffen kommen zu können.
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