Das Gericht stellte am Dienstag einem Sprecher zufolge außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren quasi ausgeschlossen ist. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Allerdings sah das Gericht nach 35 Verhandlungstagen sowie, der Vernehmung von mehr als 70 Zeugen und sechs Gutachtern die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als erwiesen an.
Demnach hatte die Frau ihren Ehemann aus Heimtücke getötet, um an das Geld der Lebensversicherung ihres Manns kommen. Am Tattag, dem 6. Mai vergangenen Jahres, verabreichte sie ihm laut Urteil unter einem Vorwand ein Schlafmittel.
Danach setzte sie die Wohnung in Brand, um ihren Mann zu töten. Das Ganze sollte nach dem Tatplan als Unfall aussehen. Es entstand zwar kein offenes Feuer, aber ein Glimmbrand. Tatsächlich starb der Mann als dessen Folge an einer Rauchgasvergiftung.
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