Das Landgericht im bayerischen Landshut hat in einem Prozess um eine Schleusung mit mindestens 13 Toten in der Ägäis die Angeklagte freigesprochen. Es sei kein Tatnachweis gegen die 51 Jahre alte Mehnoosh P. zu führen gewesen, urteilte das Gericht nach Angaben eines Sprechers am Freitag.
Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Verteidigung der Frau, die eine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte anders als das Gericht den Tatnachweis als erwiesen angesehen und eine Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten gefordert.
Die aus dem Iran stammende P. soll nach der nun vom Gericht als nicht nachweisbar angesehenen Anklage einer Schleuserbande angehört haben, die mindestens 259 Menschen zu je 2500 Euro über die Türkei durch die Ägäis nach Griechenland auf das Gebiet der Europäischen Union geschleust haben soll. Bis zu 70 Menschen sollen dabei gestorben sein.
P. wurde vorgeworfen, in der Bande für iranische Flüchtlinge zuständig gewesen zu sein. Dadurch sollte sie laut Staatsanwaltschaft Mitverantwortung an einem Fall haben, bei dem ein überladenes Boot mit 29 Menschen an Bord unterging, von denen mindestens 13 Menschen starben. Dies hielt das Gericht aber für nachweisbar.
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