In der Flugblattaffäre von Bayerns stellvertretendem Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat die Staatsanwaltschaft Regensburg das Ermittlungsverfahren gegen dessen ehemaligen Lehrer eingestellt. Ein Tatnachweis gegen den Mann sei nicht zu führen, erklärten die Ermittler am Donnerstag.
Es hatte der Verdacht bestanden, dass der Lehrer im Sommer 2023 gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ unbefugt Informationen aus einem Disziplinarverfahren gegen Aiwanger aus dessen Schülerzeit weitergegeben habe. Dem inzwischen 77-Jährigen wurden deshalb die Tatvorwürfe der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Verletzung von Privatgeheimnissen gemacht.
Laut Staatsanwaltschaft gab es zwar Hinweise auf Kontakte des Manns mit Journalisten der „Süddeutschen“. Es sei aber nicht nachweisbar, welche Kommunikation im Detail erfolgt und ob privilegierte Informationen weitergegeben worden seien. Es gebe weder Zeugen noch sonstige Beweismittel. Die „Süddeutsche“ habe mit Hinweis auf das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz keine Angaben gemacht.
Der Beschuldigte selbst habe die Aussage verweigert. Den Ermittlern zufolge hätte der Zeitung grundsätzlich das Flugblatt auch aus einer Schülerarbeit aus dem Schuljahr 1988/1989 bekannt werden können, die das Flugblatt reproduziert hatte.
Aiwanger hatte als heranwachsender Schüler ein antisemitisches Flugblatt in seiner Schultasche. Er bestreitet, dieses verfasst zu haben. Die Debatte um das Flugblatt bestimmte im vergangenen Sommer und Herbst die Debatten im bayerischen Landtagswahlkampf.
Den Freien Wählern schadete die Diskussion um ihren Vorsitzenden allerdings trotz Kritik bis in die Bundespolitik nicht. Sie holten mit 15,8 Prozent das zweitbeste Wahlergebnis und regieren weiter mit der CSU.
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