Knapp acht Jahre nach dem Teileinsturz einer noch im Bau befindlichen Autobahnbrücke in Bayern mit einem Toten und 14 Verletzten hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen einen der beiden Ingenieure aufgehoben, die wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden. Das Landgericht Schweinfurt muss erneut über seinen Fall verhandeln, wie aus dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (Az. 6 StR 468/23)
Der Mann wurde ursprünglich zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Unglück hatte sich im Juni 2016 bei Betonierungsarbeiten während der Erneuerung der Talbrücke von Schraudenbach ereignet, über welche die Autobahn 7 führt. Das Traggerüst der unfertigen Brücke brach ein, ein Bauarbeiter kam dabei ums Leben. 14 weitere Arbeiter wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Der Prozess gegen die damals drei Angeklagten begann bereits 2019, wurde aber zwischendurch ausgesetzt. Das Schweinfurter Gericht verurteilte die beiden Ingenieure schließlich im Mai vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen. ,Sie waren für die Berechnung der Statik beziehungsweise die Überprüfung der Berechnungen zuständig, sollen dies aber nicht sorgfältig genug getan haben. Einer der Männer bekam neun Monate auf Bewährung, der andere eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen.
Die beiden verurteilten Ingenieure wandten sich gegen das Schweinfurter Urteil an den Bundesgerichtshof. Einer von ihnen – der zu der höheren Strafe verurteilte Mann – hatte dort nun keinen Erfolg. Seine Revision wurde verworfen. ,Das Urteil wurde aber aufgehoben, soweit es den anderen Angeklagten betraf. Hier fand der BGH einen Rechtsfehler, weil der Mann als Angeklagter in dem Prozess in Schweinfurt nicht das letzte Wort hatte. Dieser Fall wird nun erneut aufgerollt.
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