Im Berufungsprozess wegen eines mutmaßlichen Corona-Impfschadens hat das Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg den Impfstoffhersteller Astrazeneca dazu verurteilt, bestimmte Auskünfte zu erteilen. Dabei geht es um die zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 19. Februar 2024 bei Astrazeneca bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Eine Frau klagt in Bamberg auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Sie macht eine dauerhafte Darmschädigung nach einer Thrombose geltend und die Impfung mit dem Vakzin von Astrazeneca dafür verantwortlich. Die Frau lag unter anderem auf der Intensivstation, ihr mussten operativ Teile des Dünndarms entfernt werden.
Am Montag ging es in Bamberg aber nur um ihre Klage auf Auskunft. Diese hatte mit dem Teilurteil teilweise Erfolg, wie der Sprecher erklärte. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Unter Umständen könne aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe erhoben werden.
Der Bamberger Entscheidung vom Montag zufolge soll Astrazeneca auch alle weiteren Erkenntnisse offenlegen, welche „für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen“ des Impfstoffs von Bedeutung sein könnten, soweit diese das sogenannte Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom betreffen. Thrombosen sind Blutgerinnsel in einem Gefäß, bei Thrombozytopenie ist die Zahl der Blutplättchen vermindert.
Eine Entscheidung über eventuellen Schadenersatz oder Schmerzensgeld bedeutet das Teilurteil noch nicht. Das Verfahren laufe weiter, erklärte der Gerichtssprecher. Nachdem der zuständige Senat die Informationen bekommen habe, werde über das Einholen eines Expertengutachtens entschieden. Mit einer Entscheidung sei in einigen Monaten zu rechnen. Das Landgericht Hof hatte die Schmerzensgeldklage in erster Instanz abgewiesen.
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