Es sei davon auszugehen, dass der Mann aufgrund seiner Demenz weiterhin gefährlich sei, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein am Montag. Er wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der gebürtige Österreicher im Januar dieses Jahres gegen seinen Willen einen Mitbewohner in seinem Altenheimzimmer bekommen, das er bis dahin allein bewohnt hatte. Zwei Tage nach dem Einzug des 84-Jährigen griff der Angeklagte diesen an und drückte ihm Nase und Mund zu. Obwohl die Pflegekräfte versuchten, den Mann wiederzubeleben, starb er laut Anklagebehörde durch Ersticken oder durch eine akute stressbedingte kardiorespiratorische Insuffizienz.
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