Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) über den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nach einer Arbeitgeberkündigung taggenau mit der Kündigungsfrist endet. Der Kläger war Leiharbeitnehmer und wurde ordentlich gekündigt. Am Tag der Kündigung reichte er eine Krankschreibung ein, später zwei Folgebescheinigungen bis zum Ende der Kündigungsfrist. Die Arbeitgeberin verweigerte die Lohnfortzahlung. (5 AZR 137/23)
Das BAG hatte im Fall einer Eigenkündigung bereits 2021 entschieden, dass das Zusammentreffen des Kündigungstags mit dem Tag der Bescheinigung und zudem der Laufzeit der Krankschreibungen mit der Kündigungsfrist „ernsthafte Zweifel“ an der Arbeitsunfähigkeit begründen, die der Arbeitnehmer ausräumen muss. Es will nun klären, ob dies auch bei einer Arbeitgeberkündigung gilt.
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