Nach einem tödlichen Messerangriff auf seine Tochter hat das Landgericht Ulm am Dienstag gegen einen 41-Jährigen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Aufgrund einer psychischen Erkrankung sei der Mann nicht schuldfähig und könne deshalb nicht bestraft werden, sagte eine Gerichtssprecherin. Rechtlich sei das Verbrechen als heimtückischer Mord zu bewerten.
Das Gericht kam demnach zu dem Schluss, dass der Mann am Ostermontag seine siebenjährige Tochter auf einem Spielplatz nahe einem Schulzentrum im baden-württembergischen Ulm mit einem Messer tödlich am Hals verletzt hatte. Laut den Vorwürfen soll er seine Tochter zuvor im Spiel gefesselt haben.
Direkt nach der Tat verständigte er laut Staatsanwaltschaft per Notruf die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Im Vorfeld des Verfahrens räumte er die Tat ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte keinen Strafprozess, sondern setzte sich in einem Sicherungsverfahren für eine dauerhafte Psychiatrieeinweisung ein.
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